Ja, es können maximal zwei Fahrräder im Wert von max. 5.500€ pro Fahrrad zur gleichen Zeit durch Deinen Arbeitgeber geleast werden. Dieses Limit darf nicht überschritten werden.
Ja, es können maximal zwei Fahrräder im Wert von max. 5.500€ pro Fahrrad zur gleichen Zeit durch Deinen Arbeitgeber geleast werden. Dieses Limit darf nicht überschritten werden.