Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweist:
- Mitarbeiter mit laufender Lohnpfändung
- Das Arbeitsverhältnis besteht kürzer als 6 Monate
- Grenzgänger - Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland und steuerpflichtig im Ausland
- Mitarbeiter in Elternzeit
Beispiele:
- MA startet Berechtigungsabfrage am 10.05.2020, Gültigkeitszeitraum EZ ist vom 01.05.2020 – 30.06.2020 = keine Berechtigung
- MA startet Berechtigungsabfrage am 10.05.2020, Gültigkeitszeitraum EZ ist vom 01.11.2020 – 31.10.2021 = keine Berechtigung
- MA startet Berechtigungsabfrage am 10.05.2020, Gültigkeitszeitraum EZ ist vom 01.11.2020 – 31.12.2020 = berechtigt
- Mitarbeiter ohne Entgeltzahlungen aufgrund Krankheit/Reha
- Mitarbeiter ohne Entgeltzahlungen aufgrund nicht krankheitsbedingter
Abwesenheitsarten
- geringfügig Beschäftigte
- Mitarbeiter, die kurz vor Beginn der passiven Phase ATZ stehen (30 Tage).